Rüstzeit

Rüstzeit
Rụ̈st|zeit, die (Fachspr.):
Zeit, die zur Vorbereitung einer bestimmten Arbeit nötig ist (z. B. zum Einstellen der Maschine, zur Vorbereitung von Werkstücken u. a.)

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Rüstzeit,
 
Wirtschaft: nach der REFA-Lehre bei der Ermittlung der Vorgabezeit die Summe der Zeiten, die für die Vorbereitung eines Arbeitsplatzes einschließlich der Betriebsmittel zur Ausführung eines Arbeitsauftrages sowie für die Rückversetzung des Arbeitsplatzes nach Auftragsbeendigung in den ursprünglichen oder einen anderen Zustand (Umrüsten) benötigt werden. Die Rüstzeit fällt je Auftrag nur einmal an.

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Rụ̈st|zeit, die: 1. (ev. Kirche) Freizeit (2), die der Besinnung u. gemeinsamen Erörterung theologischer Fragen dient: sie haben an einer mehrtägigen R. teilgenommen. 2. (Arbeitswiss.) Zeit, die zur Vorbereitung einer bestimmten Arbeit nötig ist; (z. B. Einstellen der Maschine, Vorbereitung von Werkstücken u. a.); die -en würden sich ganz beachtlich verringern (Elektronik 11, 1971, A 59).

Universal-Lexikon. 2012.

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